Reitpädagogik richtet sich vorwiegend an Kinder (3-7 Jahre) und fördert spielerisch deren soziale, emotionale und motorische Entwicklung im Kontakt mit dem Pferd. Sie wird von pädagogisch geschultem Personal durchgeführt und ist nicht medizinisch ausgerichtet.
Reittherapie hingegen ist eine therapeutische Maßnahme, die gezielt körperliche, psychische oder soziale Beeinträchtigungen behandelt. Sie wird von speziell ausgebildeten Therapeuten durchgeführt und orientiert sich an einem individuellen Behandlungsplan.
Kurz gesagt: Reitpädagogik ist fördernd und präventiv, Reittherapie ist heilend und medizinisch fundiert.
Ja, Sicherheit steht an erster Stelle.
Die Einheiten finden unter fachkundiger Anleitung statt, die Pferde sind speziell geschult und alle Übungen sind kindgerecht angepasst.
In der Regel finden die Einheiten bei jedem Wetter statt.
Ausnahmen sind:
Gewitter/Sturm, extreme Hitze sowie Schnee- und Eisglätte
Erfahrungsgemäß ist es für die Kinder einfacher sich auf den Lernpartner Pferd und die Gruppe einzulassen, wenn die Eltern sich nicht auf dem Hof aushalten.
Daher wird darum geben, den Hof während der Kurszeit zu verlassen.
Die Aufsichtspflicht der Reitpädagogin gilt nur während der Kurszeit. Über die Kurszeit hinaus besteht keine Aufsichtspflicht für die Reitpädagogin.
Im Rahmen der Weiterbildung werden Fotos und Videos von den Einheiten gemacht. Diese werden ausschließlich in diesem Kontext verwendet.
Bei Krankheit/Abwesenheit der Reitpädagogin entfällt die Einheit. Es wird ein Ersatztermin angeboten oder die Kosten pro Einheit werden erstattet.
Bei Krankheit/Abwesenheit des Kindes können die Kosten nicht erstattet werden sowie kein Ersatztermin angeboten werden.
Die reitpädagogischen Inhalte umfassen pädagogische Ansätze und das soziale Miteinander. Das Reiten allein steht nicht im Mittelpunkt der Einheiten. Es findet eine ganzheitliche Förderung statt.
Sie dauert ca. 1,5 Stunden.
Die Altersspanne liegt zwischen 3 und 7 Jahren.
Die Reitpädagogin verfügt über eine entsprechende Beruf- und Betriebshaftpflichtversicherung sowie einer Therapiepferdeversicherung.
Die Haftung der Reitpädagogin ist begrenz auf grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und der Decksumme der Haftpflichtversicherung. Deshalb bitte ich Sie darum, bzw. ist zu empfehlen noch vor dem 1. Termin für Ihre Sicherheit eine eigene Unfallversicherung für das Kind abzuschließen.
Für auf dem Hof gelagertes, persönliches Eigentum wird keine Haftung übernommen.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.