FAQ

Reittherapie

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Was ist Reittherapie?

Reittherapie (auch: heilpädagogisches oder therapeutisches Reiten) ist eine ganzheitliche, körper- und ressourcenorientierte Therapieform mit dem Pferd. Sie unterstützt Kinder, Jugendliche oder Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen in ihrer emotionalen, motorischen, sozialen oder kognitiven Entwicklung.

Ist Reittherapie sicher?

Ja. 

Die Einheiten finden unter fachkundiger Leitung mit dafür ausgebildeten Pferden statt. Die Sicherheit der Klient*innen hat dabei oberste Priorität.

Es ist Pflicht einen Reithelm und eine Reithose bzw. Hose ohne Innennaht zu tragen. 

Welche Wirkung hat Reittherapie?

Das Pferd wirkt über seine Bewegung, seine Ausstrahlung und den direkten Kontakt ganzheitlich auf Körper, Geist und Seele. Es stärkt u. a.:

   •          Körperwahrnehmung und Gleichgewicht

   •          Selbstbewusstsein und emotionale Stabilität

   •          soziales Verhalten und Beziehungsfähigkeit

   •          Konzentrationsfähigkeit und Stressregulation

Findet die Reittherapie bei jedem Wetter statt?

In der Regel finden die Einheiten bei jedem Wetter statt. 

Ausnahmen sind: 

Gewitter/Sturm, extreme Hitze sowie Schnee- und Eisglätte

Fotos/Videos

Im Rahmen der Weiterbildung werden Fotos und Videos von den Einheiten gemacht. Diese werden ausschließlich in diesem Kontext verwendet. 

Was passiert im Falle von Krankheit/Abwesenheit?

Bei Krankheit/Abwesenheit der Reittherapeutin entfällt die Einheit. Es wird ein Ersatztermin angeboten oder die Kosten pro Einheit werden erstattet. 

Bei Krankheit/Abwesenheit des Klient*innen können die Kosten nicht erstattet werden sowie kein Ersatztermin angeboten werden.

Wie ist die Aufsichtpflicht regelt?

Die Aufsichtspflicht der Reittherapeutin gilt nur während der vereinbarten Therapiezeit. Über diese hinaus besteht keine Aufsichtspflicht für die Reittherapeutin. 

Haftung/Versicherung

Die Reittherapeutin verfügt über eine entsprechende Beruf- und Betriebshaftpflichtversicherung sowie einer Therapiepferdeversicherung. 

Die Haftung der Reittherapeutin ist begrenz auf grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und der Decksumme der Haftpflichtversicherung. Deshalb bitte ich Sie darum, bzw. ist zu empfehlen noch vor dem 1. Termin für Ihre Sicherheit eine eigene Unfallversicherung für das Kind abzuschließen. 

Für auf dem Hof gelagertes, persönliches Eigentum wird keine Haftung übernommen.

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